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Körungen & Prämierungen

Stuteneintragungen

Die Stute erlangt im Alter von 3 Jahren die Zuchtreife und kann somit ins Zuchtbuch eingetragen werden.
Eine Eintragung im 3. oder 4. Lebensjahr ist günstig, um eine Vergleichbarkeit innerhalb der Altersklasse vorzufinden.

Voraussetzungen zur Stuteneintragung

Die Stute sollte eine altersgemäße Entwicklung und Kondition sowie einen guten Pflegestand aufweisen. 
Sie muss gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Die Hufe sollten im optimalen Zustand sein. 
Gegebenenfalls mit Beschlag. Deutsche Reitponys und Haflinger werde mit geflochtener Mähne vorgeführt.

Die Vorstellung der Stute

Die Stute wird an der Hand im Schritt und Trab auf einem Dreieck vorgeführt. Danach folgt ein Freilauf in der Halle.
Mit der Eintragung in das Zuchtbuch zählt die Stute als aktive Zuchtstute. 
Sollte eine Stute wegen Inaktivität abgemeldet worden sein, so kann sie jederzeit wieder angemeldet werden.

Fohlenschau

Die Fohlenschau dient der Bewertung, Kennzeichnung sowie Dokumentation aller geborenen Fohlen.
Diese finden noch im Geburtsjahr bei Fuß der Mutter statt.
Die spät geborenen Fohlen erhalten einen Nachbrenntermin im Herbst.

Vorstellung der Fohlen

Die Fohlen müssen gesund und frei von jeglichen Krankheiten sein. Das Fohlen wird freilaufend neben der Mutter vorgeführt.
Deutsche Reitponys werden nur mit einer geflochtenen Mähne vorgestellt. Sowohl bei der Stute als auch beim Fohlen.

Bewertung der Fohlen

Die Bewertung findet durch die Zuchtkommission statt. Diese besteht aus dem Zuchtleiter und dem Rassevertreter.
Das Fohlen erhält je eine Note, dessen höchste Punktzahl jeweils 10 ist, für: 
Interieur (Charaktereigenschaften, eingetragenen Generationen, Verlinkungen), Exterieur (Rassetyp, Qualität des Körperbaus) und der Bewegung (Gangarten, Interesse und Neugierde). 

                                                                              Notensumme: 23 - 25    Prämienfohlen

                                                                              Notensumme: ab 26       1a Fohlen

Die 1a Fohlen erhalten eine Einladung zum kommenden Fohlenchampionat. 
Den Titel erhalten sie allerdings erst bei der Teilnahme am Fohlenchampionat.

Hengstkörungen

Die Körung ist eine Qualitätsauszeichnung. Durch diese wird der Hengst deutlich aufgewertet. 
Um an der Körung teilnehmen zu können, müssen die Hengste ein Mindestalter von 2 Jahren haben. Die Körung dauert zwei Tage an, an denen sie in Freispringen, auf der Dreiecksbahn und auf dem Pflasteruntergrund vorgestellt werden. 
Damit das Körurteil positiv ausfällt, muss mindestens die Gesamtnote von 7,0 erreicht werden.
Die Überdurchschnittlichen Hengste werden prämiert.
Die Hengste werden von der Körkommission mit Blick auf das Exterieur bewertet.
Folgende sechs Einzelnoten bilden die Grundlage dieser Exterieur Bewertung: Gebäude, Typ, Gangkorrektheit, Hufe / Gliedmaßen, Temperament / Gesamteindruck und die Gangqualität. Bei der Pflasterprobe werden die Pferde einzeln auf einer Asphaltstrecke an der Hand im Schritt und danach im Trab vorgestellt.
Stellen die Richter eine Lahmheit fest, muss das Pferd zurückgestellt werden. 
Allerdings ist eine Wiedervorstellung zu einem späteren Termin möglich.

 

Die jungen Hengste müssen nach der Körung die Hengstleistungsprüfung ablegen. 
Denn ohne die Leistungsprüfung gibt es keine Zuchtzulassung.

Hengstleistungsprüfung

Die Leistungsprüfungen von Hengsten werden in Form von Turniersportprüfungen, Feldprüfungen oder Stationsprüfungen durchgeführt. 
Die Prüfungsmerkmale werden durch Noten auf einer Skala von 1 bis 10, die in Schritten von halben Noten unterteil ist, bewertet. 

 

10= Ausgezeichnet          7 = Ziehmlich gut       4 = Mangelhaft              1 = Sehr schlecht

9 = Sehr gut                     6 = Befriedigend         3 = Ziehmlich schlecht

8 = Gut                              5 = Genügend             2 = Schlecht

Jede Hengstleistungsprüfung kann nur einmal wiederholt werden. 

 

 

Die 30-tägige Veranlagungsprüfung

(Für Vesländische Dressurpferde)

 

Die Veranlagungsprüfung wird auf der Anlage über einen Zeitraum von mindestens 30 Tagen als ununterbrochener Durchgang durchgeführt. 
Sie besteht aus einer Trainingsphase (in der eine Vorprüfung stattfindet) und einer Abschlussprüfung. 
Die 30-tägige Veranlagungsprüfung ist insbesondere auf dreijährige Hengste ausgerichtet. Teilnahmeberechtigt sind alle drei- bis sechsjährigen Hengste, sofern sie gekört wurden.

Je Prüfungsgang ist eine Mindestanmeldezahl von 25 Anmeldungen und maximal 40 Anmeldungen vorgesehen, um eine Vergleichbarkeit zu gewähren.
Die Trainingskommission besteht aus einem Trainingsleiter und zwei Trainingsrichtern. Sie haben die Aufgabe die Hengste während dem Training zu beobachten und zu bewerten. Zwei Prüfungsrichter und zwei Testreiter bilden die Abschlussprüfungskommission.

Dabei liegt die Bewertung auf dem Potenzial, nicht auf dem Ausbildungsstand.
Wenn die Leistungsprüfung bestanden wurde, erhält der Hengst eine Plakette für den Steckbrief.

 

Bewertung

Vorprüfung: Interieur (Charakter, Temperament und Leistungsbereitschaft), Galopp, Schritt, Trab, Rittigkeit, Springanlage im Freispringen.
Bei letzterem werden die Hengste hinsichtlich des Vermögens und der Manier bewertet.
Abschlussprüfung: Bewertung der Grundgangarten, anschließende Bewertung der Rittigkeit durch einen Fremdreiter.
An Tag 2 werden die Gangarten unter dem Trainingsreiter sowie einem weiteren Fremdreiter bewertet.
Anschließend erfolgt das Freispringen.

Die 70-tägige Veranlagungsprüfung

(Für Vesländische Springpferde)

 

Die Veranlagungsprüfung wird auf der Anlage über einen Zeitraum von mindestens 70 Tagen als ununterbrochener Durchgang durchgeführt.
Teilnahmeberechtigt sind drei- bis siebenjährige Hengste nach abgeschlossener Körung.
Wenn die Leistungsprüfung bestanden wurde, erhält der Hengst eine Plakette für den Steckbrief.

 

Bewertung

Trainingsnote: Die Trainingsnote setzt sich zusammen aus dem Interieur (Charakter, Temperament und Leistungsbereitschaft), Schritt, Trab, Galopp, Springanlage (Freispringen und Parcoursspringen) sowie Geländespringen (Springanlage und Galopp).
Die Trainingsrichter beurteilen das Parcoursspringen während des Springens der Hengste unter den Fremdreitern. (Potenzialbewertung).
Abschlussprüfung: In der Abschlussprüfung werden die Grundgangarten unter einem Trainingsreiter und anschließend unter zwei Fremdreitern bewertet. Die Fremdreiter beurteilen die Rittigkeit.  
An Tag 2 folgt die Beurteilung der Springanlage während des Freispringens. Abschließend erfolgt die Geländeprüfung (inklusive Wasserdurchritt mit mindestens 60cm Wassertiefe).

Zuchtstutenprüfung

Um an der Stutenprüfung teilnehmen zu können, müssen die Stuten ein Mindestalter von 3 Jahren erreicht haben.

Bei der Zuchtstutenprüfung werden die Gangarten, die Springanlage bei Freispringen sowie die Rittigkeit durch die Bewertungskommission und einem Fremdreiter beurteilt. Dies geschieht entweder durch eine Stationsprüfung (Dauer 25 Tage) oder einer Feldprüfung (Dauer 1 Tag). Eine einmalige Wiederholung ist natürlich möglich.

Die Bewertung erfolgt von 1 - 10. 

 

10= Ausgezeichnet          7 = Ziehmlich gut       4 = Mangelhaft              1 = Sehr schlecht

9 = Sehr gut                     6 = Befriedigend         3 = Ziehmlich schlecht

8 = Gut                              5 = Genügend             2 = Schlecht

 

Es werden Teilnoten für die Grundgangarten, Rittigkeit und das Springen im Abschlusszeugnis gegeben. 
Nach abgelegter Prüfung wird eine Plakette sowie ein Prüfungszeugnis ausgeteilt. Es erfolgt keine Platzierung. 
Die Bewertungskommission besteht aus einem Vertreter der Rasse sowie ein Turnierrichter.

Die Fremdreiter sind gut ausgebildete Reiterinnen und Reiter, die über langjährige Erfahrung mit jungen Pferden verfügen.

 

 

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